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Das Insolvenzverfahren
Einleitung: Das Insolvenzverfahren Es kann (auch auf Auktionsplattformen) jederzeit vorkommen, dass ein Verkäufer zahlungsunfähig und somit lieferunfähig wird und dann beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellt. Bei Kapitalgesellschaften hat der Gesetzgeber genaue Richtlinien vorgegeben, wann und unter welchen Bedingungen eine Kapitalgesellschaft spätestens einen Insolvenzantrag zu stellen hat. Anders sieht dies jedoch bei Gewerbetreibenden mit einem Klein(st)gewerbe aus. Letzteren stellt der Gesetzgeber weistestgehend frei, ob und wann er einen Insolvenzantrag zu stellen hat. Stellen solche Gewerbetreibende mit einem Klein(st)Gewerbe einen Insolvenzantrag, so wollen sich diese meist in ein Insolvenzverfahren "retten", um, falls das Verfahren durchgeführt werden sollte, nach sieben Jahren des Wohlverhaltens die Restschuldbefreiung zu erreichen. Dies bedeutet, dass dem Schuldner nach dem Ablauf von 6 Jahren sämtliche dann noch bestehenden Schulden (es gibt einige Ausnahmen - hierzu findet man auf den verlinkten Seiten zum Unterthema einige Erläuterungen) erlassen werden. Vorzeichen Unternehmen geraten nicht von heute auf morgen in eine Insolvenz. Der oder die Geschäftsführung muss ständig auf Anzeichen etwa einer Krise achten. Zum Beispiel Ergebniseinbrüche. Je weniger Umsätze, je öfter sollten die Bilanzen geprüft werde. Wichtig ist die Frage ob das Polster, welches sich die Firma geschaffen hat inzwischen Verlusten verbraucht wird oder nicht. Meldet der Geschäftsführer eine Überschuldung viel zu spät so macht er sich der Insolvenzverschleppung strafbar. Insolvenzgründe Drei Ursachen für eine Pleite nennt das Insolvenzrecht! 1. Drohende Zahlungsunfähigkeit. 2. Zahlungsunfähigkeit 3. Überschuldung. Im ersten Fall muss ein Unternehmen kein Insolvenzantrag stellen, in den anderen beiden Fällen ist er dazu verpflichtet, natürlich sofern es als juristische Person, wie etwa eine GmbH oder als eine Aktiengesellschaft auftritt. Zahlungsunfähig ist eine Firma wenn die Verbindlichkeiten die liquiden Mittel übersteigen. Solange die Zahlungen vorübergehend, maximal zwei bis drei Wochen, stocken, trifft dies nicht zu. Gericht Wenn ein Betrieb zahlungsunfähig oder aber überschuldet ist muss innerhalb von 21 Tagen die Geschäftsführung den Insolvenzantrag stellen. Die Gesellschafter müssen zuvor informiert werden. Wenn der Geschäftsführer Insolvenz anmelden will, muss er die Zustimmung Gesellschafter haben. Innerhalb der 3 Wochenfrist kann er den Insolvenzgrund aus dem Weg zu räumen, durch Verhandlungen mit Gläubigern und oder mit Banken. Scheitern die Verhandlungen muss der Antrag sofort gestellt werden. Haftung Geschäftsführer führen ein gefährliches Leben, so denn ihre Firma überschuldet oder aber zahlungsunfähig ist. In solchen Fällen, unabhängig ob Insolvenz angemeldet wurde oder nicht, denn alte Schulden dürfen nicht mehr beglichen werden. Sonst würden die Gläubiger benachteiligt werden und dafür steht die persönliche Haftung. Nur Zahlungen sind erlaubt, welche unumgänglich sind, wie Löhne oder Gehälter, Strom, Wasser etc. Sozialabgaben Das Zivilrecht verbietet insolventen Unternehmen die meisten Zahlungen. Werden jedoch keine Sozialabgaben abgeführt macht er sich strafbar. Damit befindet er sich in der so genannten Zwickmühle, die Sozialabgaben sollten im Zweifelsfall immer gezahlt werden. Situation Wenn das Gericht den vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt hat, verliert sofort die Geschäftsführung einen großen Teil ihrer Macht bzw. Einfluss aber ebenso die Verantwortung gegenüber den Gläubigern wie auch dem Staat. Der vorläufiger Verwalter die Rechte eines endgültigen Insolvenzverwalters besitzen und den Geschäftsführer ersetzen. Von hier an verfügt er über das Firmenvermögen und kann Verträge abschließen.
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Das Problem:
Der insolvente Unternehmer muss während der sogenannten Wohlverhaltensphase, die 6 lange Jahre dauert, den größten Teil seines Einkommens an den Insolvenztreuhänder abführen, damit dieser wiederum das Geld nach Quote an die Gläubiger verteilt. Dem Unternehmer bleibt nach diesem gängigen Insolvenzmodell, trotz harter Arbeit und guter Umsätze, meistens nur sein Existenzminimum. Unternehmerische Entfaltung ist so, zumindest während der Wohlverhaltensphase bis zur Schuldenfreiheit, kaum möglich. Der Wirtschaftstrainer und Unternehmensberater Dieter Büge, hat einen Praxisratgeber in Form eines E-Books für Unternehmer geschrieben (ab März auch über den Buchhandel bestellbar), der den insolventen Selbstständigen innerhalb von 48 Stunden zur finanziellen Freiheit verhilft. Hierbei stützt Dieter Büge sich auf eine Gesetzeslücke
die kaum bekannt ist und bisher nach eigenen Angaben ...zahlreichen Unternehmern zur finanziellen Freiheit verholfen hat. Sollten die Tipps nicht umgesetzt werden können, so gibt es ...eine 200%-Geld-zurück-Garantie. Der Ratgeber ist nach eigenen Angaben rechtssicher und für jeden Unternehmer (außer Kapitalgesellschaften, GmbH bestens geeignet, der sich vor oder bereits innerhalb der sogenannten Wohlverhaltensphase befindet und innerhalb von 48 Stunden über den Großteil seine Einkommens legal und ohne Umwege über das Ausland verfügen möchte.
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